Ergotherapie, Orthopädie, Rheumatologie

Unabhängiger Ratgeber zu Heilmitteln und Fachärzten — allgemeine Information, kein Praxisangebot.

Kein Praxisangebot

Diese Website ist ein Informationsratgeber. Sie ist nicht die ehemalige Ergotherapie-Praxis Havelblüte und vermittelt keine Termine.

Leerer Therapieraum mit Holztisch und einfachem Übungsmaterial

Was ist Ergotherapie – ein Überblick

Ergotherapie unterstützt Menschen dabei, für sie bedeutsame Alltagshandlungen auszuführen oder wiederaufzunehmen. Im Mittelpunkt stehen nicht allein körperliche oder kognitive Funktionen, sondern auch die Anforderungen einer konkreten Tätigkeit und deren Umfeld. Ziele und Vorgehen richten sich nach den individuellen Einschränkungen und den Aufgaben, die im persönlichen Alltag wichtig sind. Ergotherapeutische Angebote gibt es in unterschiedlichen Lebensphasen und Versorgungseinrichtungen. Die folgenden Grundlagen ordnen Ziele, Arbeitsweise und typische Zielgruppen ein.

Ziele und Grundprinzip

Ergotherapie zielt darauf, Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL) zu ermöglichen, zu erhalten oder nach einer Erkrankung beziehungsweise Verletzung wiederherzustellen. Dazu zählen etwa Ankleiden, Essen, Körperpflege, Schreiben, Haushaltsaufgaben und die Teilnahme an Schule oder Beruf. Maßgeblich ist, welche konkrete Handlung einer Person wichtig ist und welche Barrieren sie dabei erlebt. Eine Verbesserung einzelner Bewegungsabläufe kann ein Therapieziel sein, steht aber in Beziehung zu einer alltagsrelevanten Tätigkeit: Entscheidend ist beispielsweise, ob die Hand wieder einen Becher greifen oder ein Verschluss geöffnet werden kann.

Als fachlicher Bezugsrahmen dient die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation, veröffentlicht 2001. Sie betrachtet Körperfunktionen und Körperstrukturen, Aktivitäten, Teilhabe sowie persönliche und umweltbezogene Faktoren. Eine eingeschränkte Handbeweglichkeit wirkt sich etwa anders aus, je nachdem, ob eine Person im Alltag überwiegend tippt, Werkzeuge benutzt oder Unterstützung erhält. Ergotherapeutische Ziele berücksichtigen deshalb sowohl Fähigkeiten als auch Lebensumstände und die Anforderungen der jeweiligen Aufgabe.

Die Behandlung beginnt üblicherweise mit einem Gespräch und einer Befunderhebung. Dabei werden Betätigungen, Beweglichkeit, Kraft, Koordination, Wahrnehmung oder kognitive Fähigkeiten passend zur Fragestellung erfasst. Anschließend werden Ziele und Behandlungsschritte festgelegt und im Verlauf überprüft. Zu den Wirkweisen gehören das wiederholte Üben konkreter Tätigkeiten, das Training einzelner Teilfertigkeiten und die Anpassung der Aufgabe oder ihrer Umgebung. Ergotherapeutische Interventionen können außerdem den zweckmäßigen Einsatz von Hilfsmitteln und gelenkschonende Bewegungsabläufe einbeziehen. Welche Ansätze geeignet sind, hängt vom Befund und vom vereinbarten Alltagsziel ab.

Ergotherapeuten arbeiten ambulant in Praxen sowie in Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Pflegeheimen und Schulen. In einer Praxis kann der Schwerpunkt auf Handfunktionen oder Selbstversorgung liegen; im Krankenhaus wird häufig an Fähigkeiten gearbeitet, die für die Rückkehr nach Hause wichtig sind. In einer Reha-Klinik kann das Üben beruflicher oder häuslicher Aufgaben Teil des Behandlungsplans sein. In Pflegeheimen stehen unter anderem Selbstständigkeit und die Ausführung täglicher Routinen im Vordergrund, während schulische Angebote auf die Beteiligung am Unterricht und an schulischen Tätigkeiten bezogen sein können.

Ergotherapie ist ein Heilberuf; ergotherapeutische Leistungen zählen in Deutschland zu den Heilmitteln. Der Anspruch gesetzlich Versicherter auf Heilmittel ist in § 32 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Bei gesetzlich Versicherten wird die Behandlung in der Regel von einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt als Heilmittel auf Muster 13 verordnet. Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses enthält die Vorgaben zur Verordnung. Für den Alltag bedeutet das: Eine passende Behandlung orientiert sich an konkreten Betätigungszielen und wird bei gesetzlicher Versorgung auf Grundlage der ärztlichen Heilmittelverordnung geplant.

Wer wird behandelt

Ergotherapie kommt bei Kindern, Erwachsenen und älteren Menschen in Betracht, wenn Erkrankungen, Entwicklungsbesonderheiten oder Verletzungen die Alltagsaktivitäten beeinträchtigen. Typische Einsatzfelder unterscheiden sich nach Lebensalter und persönlicher Situation:

  • Kinder: Bei Entwicklungsverzögerungen, Schwierigkeiten mit der Feinmotorik oder Problemen bei schulischen Tätigkeiten kann Ergotherapie alltagsbezogene Fähigkeiten wie Stifthaltung, Anziehen und Handgeschicklichkeit fördern.
  • Erwachsene nach Verletzungen: Nach Brüchen, Sehnenverletzungen oder Eingriffen an der Hand kann die Behandlung darauf ausgerichtet sein, Greifen und wichtige Selbstversorgungsaufgaben wieder auszuführen.
  • Menschen mit neurologischen Erkrankungen: Nach einem Schlaganfall oder bei Parkinson können Einschränkungen von Bewegung und Koordination die Selbstständigkeit beeinträchtigen; geübt werden passende Alltagshandlungen.
  • Menschen mit orthopädischen Beschwerden: Bei Gelenkerkrankungen oder anhaltenden Einschränkungen des Bewegungsapparats können Tätigkeiten angepasst und alltagsrelevante Bewegungsabläufe trainiert werden.
  • Menschen mit rheumatischen Erkrankungen: Wenn Schmerzen oder Veränderungen an den Gelenken Handfunktionen und Selbstversorgung erschweren, kann Ergotherapie bei rheumatischen Erkrankungen auf den Umgang mit Alltagsaufgaben ausgerichtet sein.
  • Ältere Menschen: Bei nachlassender Beweglichkeit oder nach einer Erkrankung kann die Behandlung in Praxis, Klinik oder Pflegeheim Fähigkeiten für alltägliche Routinen und größtmögliche Selbstständigkeit unterstützen.

Welche Zielgruppe und welches Behandlungssetting passen, richtet sich nach der individuellen Einschränkung und den betroffenen Tätigkeiten. Praktisch ist eine klare Benennung der Alltagshandlung, die verbessert werden soll: Sie gibt der ergotherapeutischen Behandlung eine überprüfbare Richtung.

Orthopäde und Rheumatologe im Überblick

Orthopädie und Rheumatologie befassen sich mit Beschwerden am Bewegungsapparat, setzen jedoch unterschiedliche diagnostische Schwerpunkte. Orthopäden behandeln vor allem Erkrankungen und Verletzungen von Knochen, Gelenken, Muskeln und Wirbelsäule. Internistische Rheumatologen konzentrieren sich auf entzündliche und systemische Erkrankungen, die mehrere Organe betreffen können. Für die Einordnung zählen Krankengeschichte, Untersuchung und passende ergänzende Verfahren. Beide Fachrichtungen können bei entsprechender medizinischer Begründung Heilmittel wie Ergotherapie und Physiotherapie verordnen.

Was macht ein Orthopäde

In Deutschland lautet die Facharztbezeichnung Orthopädie und Unfallchirurgie. Das Fachgebiet umfasst die Erkennung und Behandlung von Beschwerden und Verletzungen an Knochen, Gelenken, Muskeln und Wirbelsäule. Die Verbindung der früher getrennten Bereiche Orthopädie und Unfallchirurgie geht auf die Neuordnung der ärztlichen Fachgebiete zurück, die in der ÄAppO-Revision 2005 aufgegriffen wurde. Im Alltag reicht das Spektrum von länger bestehenden Gelenkbeschwerden bis zur Versorgung nach einem Knochenbruch.

Typische Anliegen sind Arthrose, Fehlstellungen, Sehnen- und Muskelbeschwerden, Rückenschmerzen, Bandscheibenprobleme sowie Verletzungen an Armen und Beinen. Je nach Befund beurteilt der Facharzt, ob eine strukturelle Veränderung, eine Verletzung oder eine Funktionsstörung vorliegt. Zur Untersuchung gehören die Erhebung der Krankengeschichte und eine körperliche Prüfung, etwa von Beweglichkeit, Kraft, Haltung und Schmerzreaktionen. Für die weitere Abklärung können Röntgenaufnahmen, Ultraschall, eine Magnetresonanztomografie oder eine Computertomografie eingesetzt werden.

Der Zugang erfolgt häufig über die Hausarztpraxis, die bei Bedarf eine Überweisung ausstellt; gesetzlich Versicherte können eine orthopädische Praxis in vielen Fällen auch direkt kontaktieren. Je nach Beschwerden kommen außerdem eine Überweisung aus einem anderen Fachgebiet oder eine Weiterbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt infrage. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall kann die unfallchirurgische Versorgung über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen. Welche Stelle zuständig ist, hängt unter anderem von Unfallart und Behandlungsbedarf ab.

Der Behandlungsablauf beginnt üblicherweise mit dem Gespräch und der Untersuchung. Anschließend werden Befunde eingeordnet und mögliche Behandlungswege besprochen. Eine orthopädische Behandlung kann beispielsweise Medikamente zur Schmerzlinderung, eine Bandage oder Orthese, eine Injektion, eine Heilmittelverordnung oder eine Operation umfassen. Welche Maßnahme passt, richtet sich nach Diagnose, Beschwerden und individuellen Voraussetzungen. Bei anhaltenden Funktionsproblemen können Ergotherapie oder Physiotherapie Teil eines abgestimmten Behandlungskonzepts sein.

Eine Operation ist nicht automatisch der nächste Schritt, wenn ein Bildgebungsbefund eine Veränderung zeigt. Entscheidend ist, ob der Befund zu den Beschwerden und zur Funktion passt. Bei größeren Eingriffen, etwa an einem Gelenk oder an der Wirbelsäule, werden Nutzen, mögliche Belastungen und Alternativen ärztlich erläutert; die operative Durchführung kann in einer spezialisierten Klinik erfolgen.

Was macht ein Rheumatologe

Ein internistischer Rheumatologe ist Facharzt für Innere Medizin mit einer Spezialisierung auf rheumatische Erkrankungen. Sein Schwerpunkt liegt auf entzündlichen und systemischen Krankheiten, die Gelenke, Bindegewebe, Blutgefäße oder innere Organe betreffen können. Dazu zählen die rheumatoide Arthritis, Lupus erythematodes, Vaskulitiden und die Spondylitis ankylosans, auch Morbus Bechterew genannt. Manche dieser Erkrankungen verlaufen in Schüben oder zeigen Beschwerden an mehreren Körperstellen.

Typische Rheumatologie-Symptome können geschwollene und schmerzhafte Gelenke, ausgeprägte Morgensteifigkeit oder anhaltende Erschöpfung sein. Je nach Erkrankung kommen Hautveränderungen, Augenbeschwerden, Fieber oder Zeichen einer Organbeteiligung hinzu. Einzelne Symptome beweisen jedoch keine rheumatische Erkrankung. Bei der Einordnung berücksichtigt der Facharzt deshalb, wann Beschwerden begonnen haben, wie sie sich über die Zeit verändern und welche Körperbereiche betroffen sind. Auch Vorerkrankungen und die Krankengeschichte der Familie können relevant sein.

Die Rheumatologie-Diagnostik verbindet Untersuchung und gezielte Tests. Blutwerte wie Blutsenkung und C-reaktives Protein können Hinweise auf Entzündungsaktivität geben. Je nach Verdacht werden außerdem Rheumafaktor, Anti-CCP-Antikörper oder antinukleäre Antikörper bestimmt. Kein einzelner Laborwert bestätigt oder widerlegt für sich allein jede rheumatische Erkrankung. Ultraschall, Röntgen und Magnetresonanztomografie helfen, Veränderungen an Gelenken oder Weichteilen zu beurteilen; bei bestimmten Erkrankungen werden weitere Untersuchungen zur Abklärung von Organen ergänzt.

Der Versorgungsweg beginnt oft in einer Hausarztpraxis, die bei anhaltenden oder auffälligen Beschwerden an eine rheumatologische Facharztpraxis überweist. Auch andere Fachärzte können eine Abklärung anstoßen. Da die Krankheitsbilder unterschiedlich sind, richtet sich der Umfang der Untersuchungen nach dem konkreten Verdacht. Nach der Diagnosestellung werden Verlauf und Aktivität regelmäßig beurteilt, damit die Behandlung an Veränderungen angepasst werden kann.

Zu den Therapieoptionen gehören krankheitsmodifizierende Medikamente, darunter konventionelle Wirkstoffe und bei bestimmten Diagnosen Biologika. Ergänzend können entzündungshemmende Medikamente oder zeitlich begrenzte Glukokortikoide eingesetzt werden. Die Auswahl hängt von Erkrankung, Aktivität, Begleiterkrankungen und bisherigen Therapien ab. Ergotherapie bei rheumatischen Erkrankungen kann beispielsweise alltagsbezogene Handlungsfähigkeit unterstützen; Physiotherapie kann Beweglichkeit und körperliche Funktion adressieren. Heilmittel ergänzen dabei die ärztlich festgelegte medikamentöse Behandlung, ersetzen sie aber nicht.

Kurzvergleich

Beide Fachrichtungen beurteilen Beschwerden am Bewegungsapparat, unterscheiden sich aber häufig durch die vermutete Ursache: Orthopädie und Unfallchirurgie konzentriert sich auf strukturelle, funktionelle und verletzungsbedingte Probleme; die internistische Rheumatologie auf entzündliche und systemische Erkrankungen. Die folgende Übersicht zeigt typische Schwerpunkte. Überschneidungen sind möglich, insbesondere wenn Gelenkbeschwerden zunächst nicht eindeutig zuzuordnen sind.

Typische Unterschiede zwischen Orthopädie und internistischer Rheumatologie
VergleichspunktOrthopädeInternistischer Rheumatologe
Häufige KrankheitsbilderArthrose, Knochenbrüche, Sehnenbeschwerden, Fehlstellungen und BandscheibenproblemeRheumatoide Arthritis, Lupus erythematodes, Vaskulitiden und Spondylitis ankylosans
Diagnostische SchwerpunkteKörperliche Funktionsprüfung; je nach Fragestellung Röntgen, Ultraschall, MRT oder CTKrankengeschichte und Gelenkuntersuchung; je nach Verdacht Entzündungswerte, Autoantikörper und Bildgebung
Typische TherapieansätzeBewegungs- und Funktionstherapie, Orthesen, Medikamente und bei entsprechender Indikation operative VerfahrenKrankheitsmodifizierende Medikamente, darunter konventionelle Wirkstoffe oder Biologika, ergänzt durch passende Heilmittel
HeilmittelverordnungKann bei entsprechender Indikation beispielsweise Ergotherapie oder Physiotherapie verordnenKann bei entsprechender Indikation ebenfalls Ergotherapie oder Physiotherapie verordnen

Die Tabelle beschreibt typische Zuständigkeiten, keine starre Trennung: Bei einer Gelenkerkrankung können orthopädische und rheumatologische Aspekte zugleich eine Rolle spielen. Beide Fachrichtungen können Heilmittel verordnen; die Auswahl richtet sich nach Diagnose und Behandlungsziel. Praktisch ist der Orthopäde meist die passende Anlaufstelle bei Verletzungen oder mechanischen Funktionsproblemen, während bei Hinweisen auf eine entzündliche oder systemische Erkrankung die internistische Rheumatologie den gezielteren Schwerpunkt bietet.

Häufige Fragen zum Ratgeber

Die Antworten klären, welchen Zweck der Ratgeber erfüllt und wie seine Informationen einzuordnen sind.

Ist dieser Ratgeber medizinischer Rat?

Nein, die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle medizinische Beratung oder Untersuchung. Bei Gesundheitsfragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an eine Ärztin oder einen Arzt beziehungsweise an eine Ergotherapeutin oder einen Ergotherapeuten. Das gilt auch, wenn Sie Angaben zu Diagnose, Behandlung oder Übungen auf Ihre persönliche Situation beziehen möchten. Eine passende Einschätzung berücksichtigt unter anderem Beschwerden, Befunde und bisherige Behandlungen.

Wer steckt hinter dieser Website?

Hinter dieser Website steht ein unabhängiger Informationsratgeber zu Ergotherapie, Orthopädie und Rheumatologie. Er ist nicht die frühere Ergotherapie-Praxis Havelblüte in Potsdam und gehört zu keiner Praxis. Auch mit Therapieanbietern oder medizinischen Einrichtungen besteht keine Verbindung. Die Inhalte sind daher nicht als Auskunft eines behandelnden Teams oder als Empfehlung für einen bestimmten Anbieter zu verstehen.

Für wen ist dieser Ratgeber gedacht?

Der Ratgeber richtet sich an Menschen, die sich wegen eigener Beschwerden über Ergotherapie, orthopädische Themen oder Rheumatologie informieren möchten. Auch Angehörige, allgemein Interessierte und Fachpersonen können die Erläuterungen zu Begriffen und Abläufen nutzen. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung, nicht der Beurteilung einzelner Symptome oder der Auswahl einer persönlichen Behandlung. Für konkrete Entscheidungen sind die individuelle Krankengeschichte und die fachliche Einschätzung maßgeblich.

Wie finde ich einen Ergotherapeuten oder Facharzt?

Gesetzlich Versicherte können für die Suche nach einer Ergotherapiepraxis die Praxissuche ihrer Krankenkasse oder das Verzeichnis des Deutschen Verbands Ergotherapie (DVE) nutzen. Prüfen Sie bei der Kontaktaufnahme, ob die Praxis die benötigte Leistung anbietet und ob Termine verfügbar sind. Bei Beschwerden vereinbaren Sie einen Termin bei einer Ärztin oder einem Arzt; je nach Anliegen kann eine fachärztliche Untersuchung sinnvoll sein. Fragen zur Versorgung und Verordnung lassen sich dort passend zu Ihrer Situation klären.

Ergotherapie, Orthopädie und Rheumatologie: Orientierung im Ratgeber

Der Ratgeber bietet unabhängige Informationen zu Ergotherapie, Orthopädie und Rheumatologie. Er stellt keine Praxis dar und bietet weder Termine noch Behandlungen an. Die Themen reichen von Grundlagen der Ergotherapie über fachärztliche Bereiche und diagnostische Begriffe bis zu Behandlungsabläufen und Verordnungen. Gesetzliche Angaben wie SGB V §32 und die Bezeichnung Formular 13 werden korrekt verwendet und in ihrem Zusammenhang erläutert.

Aufbau des Ratgebers

Die Themenblöcke führen von grundlegenden Begriffen zu organisatorischen Fragen und weiterführenden Informationen. So lässt sich ein einzelner Aspekt gezielt nachschlagen.

  • Grundlagen der Ergotherapie: Dieser Block erklärt zentrale Begriffe, typische Ziele und ergotherapeutische Interventionen; auch Handtherapie und Ergotherapie bei rheumatischen Erkrankungen werden thematisch eingeordnet.
  • Orthopädie: Beiträge ordnen unter anderem Gelenkerkrankungen und Bandscheibenprobleme ein und behandeln Therapieformen sowie orthopädische Prothesen und Implantate als eigene Themenfelder.
  • Rheumatologie: Informationen befassen sich mit Rheumatologie Symptomen, möglichen diagnostischen Schritten und Therapieoptionen, darunter medikamentöse Behandlung und Biologika.
  • Diagnostik: Dieser Themenblock erläutert medizinische Fachbegriffe und den Zweck diagnostischer Verfahren, damit Befunde und ihre Rolle im weiteren Behandlungsablauf verständlicher werden.
  • Behandlungsabläufe: Die Beiträge beschreiben typische Stationen von der Verordnung über die Abstimmung der Behandlung bis zur Verlaufskontrolle, ohne einen individuellen Ablauf vorzugeben.
  • Verordnung und weiterführende Quellen: Hier finden sich Erläuterungen zu formalen Voraussetzungen sowie Hinweise auf weiterführende Informationen, die sich für vertiefende Fragen zu einzelnen Themen eignen.

Die Gliederung trennt medizinische Themen von Fragen zum Ablauf und zu formalen Grundlagen. Dadurch können Sie gezielt den passenden Themenblock auswählen, statt unterschiedliche Fragestellungen miteinander zu vermischen.

Inhaltstypen im Ratgeber

Die Inhalte sind in unterschiedlichen Formaten aufbereitet, damit Fachbegriffe, Abläufe und formale Angaben jeweils übersichtlich dargestellt werden.

  • Erklärende Texte: Sie erläutern Begriffe aus Ergotherapie, Orthopädie und Rheumatologie in zusammenhängenden Abschnitten und ordnen verwandte Themen verständlich zueinander.
  • Ablaufbeschreibungen: Schrittfolgen zeigen, welche Stationen bei einer Behandlung oder Verordnung typischerweise eine Rolle spielen und welche Beteiligten dabei eingebunden sein können.
  • Gesetzliche Hinweise: Erläuterungen zu SGB V §32 und Formular 13 benennen die einschlägigen Begriffe korrekt und beschreiben ihren Bezug zur ergotherapeutischen Versorgung.
  • Vergleichstabellen: Gegenüberstellungen fassen Unterschiede zwischen Begriffen, Fachgebieten oder Vorgehensweisen in Zeilen und Spalten zusammen, sodass einzelne Merkmale leichter auffindbar sind.
  • Häufige Fragen: Kurze Antworten greifen wiederkehrende Verständnisfragen auf, etwa zu Zuständigkeiten, zum Ablauf einer Verordnung oder zur Bedeutung medizinischer Fachausdrücke.

Die Formate ergänzen einander: Fließtexte liefern Zusammenhang, während Tabellen und kurze Antworten einzelne Informationen rasch auffindbar machen. Gesetzliche Hinweise dienen der sachlichen Einordnung und ersetzen keine Prüfung eines konkreten Einzelfalls.

Wie nutzen Sie diese Informationen

Nutzen Sie die Beiträge als allgemeine Orientierung, nicht als persönliche Diagnose oder Behandlungsanweisung. Eine Beschreibung typischer Abläufe kann erklären, welche Begriffe auf einer Verordnung vorkommen; sie legt jedoch nicht fest, welche Maßnahme für eine bestimmte Person geeignet ist. Auch Ergotherapie Übungen oder Hinweise zur Ergotherapie Rehabilitation lassen sich nicht ohne Weiteres auf jede Ausgangslage übertragen. Ordnen Sie gelesene Informationen Ihrer eigenen Situation zu, statt einzelne Beispiele als allgemeingültig zu verstehen. Für ein Gespräch mit einer Fachperson kann es hilfreich sein, konkrete Fragen und Beobachtungen festzuhalten, zum Beispiel welche Alltagstätigkeit Schwierigkeiten bereitet und seit wann diese Einschränkung besteht. Eine fachliche Einschätzung berücksichtigt zusätzlich Untersuchungsergebnisse, Vorerkrankungen und den bisherigen Verlauf, die ein allgemeiner Ratgeber nicht individuell bewerten kann. Bei konkreten oder anhaltenden Beschwerden wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt; Fragen zur Durchführung ergotherapeutischer Maßnahmen besprechen Sie mit einer Ergotherapeutin oder einem Ergotherapeuten. Das ist besonders sinnvoll, wenn Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen den Alltag beeinträchtigen oder sich Veränderungen bemerkbar machen. Die zuständige Fachperson kann Ihre Situation untersuchen und mögliche nächste Schritte mit Ihnen abstimmen.

Themen des Ratgebers

Definitionen, Verordnungsweg und Fachgebiete — ohne Preise und ohne Arztnamen.

Leeres Verordnungsformular und Stift auf einem Schreibtisch

Ergotherapie nach SGB V

Ziele, ICF-Modell, Ausbildung und wie eine Heilmittelverordnung (Formular 13) ausgestellt wird.

Orthopädie und Rheumatologie

Was Fachärzte für Bewegungsapparat und entzündliche Gelenkerkrankungen behandeln — allgemein erklärt.

Handtherapie-Material auf einem hellen Tisch

Handtherapie

Spezialisierung in Ergo- oder Physiotherapie bei Erkrankungen der Hand, ohne Heilversprechen.